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   BVerwG, 06.08.2007 - 4 BN 25.07   

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https://dejure.org/2007,24131
BVerwG, 06.08.2007 - 4 BN 25.07 (https://dejure.org/2007,24131)
BVerwG, Entscheidung vom 06.08.2007 - 4 BN 25.07 (https://dejure.org/2007,24131)
BVerwG, Entscheidung vom 06. August 2007 - 4 BN 25.07 (https://dejure.org/2007,24131)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Erfüllung des Anspruchs auf die Gewährung rechtlichen Gehörs - Notwendigkeit der Berücksichtigung eines Einkommensteuerbescheides für die Beurteilung eines Prozesskostenhilfeantrages - Anforderungen an die Darlegung der Verfahrensrügen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.06.1995 - 8 B 44.95

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 06.08.2007 - 4 BN 25.07
    Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Beteiligtenvorbringen auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (Beschlüsse vom 8. Juni 2000 - BVerwG 9 B 159.00 - juris und vom 26. Juni 1995 - BVerwG 8 B 44.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 2 ).
  • BVerwG, 22.03.2006 - 4 B 15.06

    Ausgestaltung des rechtlichen Verhältnisses zwischen der städtebaulichen

    Auszug aus BVerwG, 06.08.2007 - 4 BN 25.07
    1.2 Soweit die Antragsteller rügen, das Normenkontrollgericht habe nicht beachtet, dass der Stellungnahme des Landwirtschaftsamtes vom 29. Oktober 2004 erhebliches Gewicht zukomme, und im Sinne einer Aufklärungsrüge meinen, das Gericht hätte bei Zweifeln "nochmals" ein Gutachten einholen müssen, legen sie weder dar, dass sie etwa in der mündlichen Verhandlung auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben sie nunmehr monieren, hingewiesen haben, noch dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (Beschluss vom 22. März 2006 - BVerwG 4 B 15.06 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 08.06.2000 - 9 B 159.00

    Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung in der Beschwerde - Verletzung des

    Auszug aus BVerwG, 06.08.2007 - 4 BN 25.07
    Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Beteiligtenvorbringen auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (Beschlüsse vom 8. Juni 2000 - BVerwG 9 B 159.00 - juris und vom 26. Juni 1995 - BVerwG 8 B 44.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 2 ).
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